Kollektivmitglieder
Die Kollektivmitglieder von pharmaSuisse sind wertvolle Partner des Verbands und seines Netzwerks. Ausserdem haben sie Mitspracherecht bei der Zukunft des Verbands, da jedes Kollektivmitglied Vertretende an die Delegiertenversammlung sendet.

Die Aufnahme als Kollektivmitglied richtet sich nach Artikel 7 der Statuten des Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse. Für die Kollektivmitgliedschaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Aufnahme als Kollektivmitglied kann ein Gesuch gestellt werden, das an der Delegiertenversammlung geprüft wird. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsdienst.
Folgende Firmen und Organisationen sind Kollektivmitglieder:
- Kantonalverbände
- Swiss Young Pharmacists Group
- Amedis Pharma Holding AG
- Arbeitsgemeinschaft Fortbildung für Apothekenmitarbeiter (agfam)
- asep – schweizerischer pharmaziestudierenden verein
- Benu Apotheke
- Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker (OFAC)
- Centre d’animation des pharmaciens (CAP)
- DR. BÄHLER DROPA AG
- Galexis AG, ein Unternehmen der Galenica Gruppe
- Gesellschaft der Schweizerischen Industrie-Apotheker (GSIA)
- Individuell fakturierende Apotheker an die Krankenkassen (IFAK)
- Pharmaciens Sans Frontières Suisse
- pharmacieplus sa
- PharmaFocus
- Pharmavital AG
- Rotpunkt-Pharma AG
- Schweizerische Akademie der Pharmazeutischen Wissenschaften (SAPhW)
- Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie (SGGP)
- Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto)
- Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker (GSASA)
- TopPharm SA
- Unione Farmaceutica Distribuzione SA
- Vereinigung der Gruppierungen unabhängiger Apotheken (VGUA)
- Voigt AG
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Kontakt
Samuel Dietrich
Leiter Recht
T 031 978 58 58
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