Bildungsprodukte
Zur ÜbersichtInhaber des SPEC-Zertifikats haben unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, ihr Zertifikat in den eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker/-in in Offizinpharmazie umwandeln zu lassen:
Abgeschlossene Spezialisierung in Offizinpharmazie (SPEC)
Kantonale Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung (BAB) – gültig am 31.12.2017
Erfüllte Fortbildungskontrolle in Offizinpharmazie (200 FPH Punkte pro Jahr) in den zwei der Antragstellung vorangehenden Jahren
Nachweis von zwei Jahren Offizintätigkeit zu 100% (730 Tage) in den letzten fünf Jahren vor Einreichung der Antragsstellung
Um die Umwandlung des SPEC-Zertifikats zu beantragen, reichen Sie uns bitte folgende Dokumente per Post ein:
Kopie Ihres SPEC-Zertifikats
Kopie Ihrer kantonalen Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung (BAB)
Kopie aller Nachweise zur Erfüllung Ihrer Fortbildungspflicht in Offizinpharmazie (200 FPH Punkte pro Jahr) in den zwei der Antragsstellung vorangehenden Jahren
Ausgefülltes Excel-Blatt als Nachweis von zwei Jahren Offizintätigkeit zu 100% (730 Tage)
Kopie aller Arbeitsnachweise mit Angabe von Zeitdauer und Pensum (Arbeitsbestätigungen oder Arbeitszeugnisse)
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Formulare:
Die FPH Offizin behält es sich vor bei Bedarf Unterlagen nachzufordern.
Bitte senden Sie uns das komplette Dossier bis spätestens zum 31.12.2020 (Poststempel) per Post an:
FPH-Sekretariat
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kontakt
FPH Sekretariat
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld
T +41 (0)31 978 58 58
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