Impfen und Impfberatung

In über 2/3 der Schweizer Apotheken können sich Personen gegen diverse Krankheiten impfen lassen. Die Bewilligung für das Impfen in der Apotheke vergeben die Kantone. Mittlerweile ist in jedem Kanton das Impfen in der Apotheke möglich.

Seit der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse im Jahr 2015 den Meilenstein für das Impfen in der Apotheke gelegt hat, konnten sich bereits etliche Kundinnen und Kunden in der Apotheke vor Viren und Krankheiten schützen lassen. 

Das Impfen in der Apotheke spricht erwachsene Personen (ab 16 Jahre) an, für die eine Impfung kein Risiko darstellt. Es gelten nicht in jedem Kanton dieselben Regelungen. Welche Impfungen in welchen Kantonen erlaubt sind, ist auf dem unterstehenden Dokument ersichtlich:

Informationen

Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme

Sämtliche Informationen zum Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme inkl. Kurse, die Sie für den Fähigkeitsausweis besuchen können, finden Sie unter www.fphch.org/impfen-und-blutentnahme

Unterstützung

bei der Arbeit in der Apotheke

Für das Impfen und die Impfberatung sind die Impfinformationswebseiten des BAG und der Infovac wichtig. Es empfiehlt sich, die Impfung elektronisch zu dokumentieren (weitere Informationen im Infoletter). Die wichtigsten Links, Empfehlungen für den Umgang mit Impffragen sowie Informationen zum elektronischen Impfausweis und zu nützlichen Abonnementen und Newslettern finden Sie im Übersichtsdokument: 

Apotheker impft Kundin
© pharmaSuisse

FAQ Impfen

für Apotheken

Der/die Apotheker/in muss die Aus- resp. Weiterbildung «Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme» absolviert haben. Für Apotheker/innen, die ihr eidgenössisches Diplom frühestens 2022 erhalten haben, ist dieses Zertifikat nicht erforderlich (die Erstausbildung zum Impfen ist im Grundstudium enthalten). Alle Apotheker/innen müssen jedoch über eine kantonale Bewilligung zum Impfen verfügen. Diese Bewilligung wird pro Person ausgestellt und ist grundsätzlich für eine definierte Apotheke gültig. Für Apotheker/innen mit Diplom ab 2022 definieren die Kantone die Anforderungen zum Impfen wie z.B. die Räumlichkeiten der Apotheke, die Ausrüstung, die Arbeitsprozesse sowie die Fortbildungsanforderungen. Für Apotheker/innen mit einem Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme kontrolliert die FPH Offizin, ob die Fortbildungspflichten erfüllt wurden. 

Alle impfenden Personen müssen zudem im Besitz eines vom SRC anerkannten, gültigen BLS-AED-Zertifikats sein (Gültigkeitsdauer 2 Jahre) und werden von der kantonalen Behörde kontrolliert.

Klären Sie die geltenden Voraussetzungen zum Impfen in Ihrem Kanton ab. Absolvieren Sie die nötigen Kurse für den Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme und melden Sie sich in Ihrem Kanton an. Die Ausübung von Impfungen ist erst nach Erhalt einer behördlichen Impfbewilligung des Kantons zulässig, auch wenn der Fähigkeitsausweis bereits erworben wurde.

Damit Ihre Apotheke auch im Apothekenfinder auf ihre-apotheke.ch erscheint, registrieren Sie diese auf pharmasuisse.org in Ihrem Firmenprofil (oben rechts unter Ihrem Namen). Sobald Sie in Ihrem Firmenprofil eine Impfdienstleistung anklicken, werden Sie als Impfapotheke erfasst. Gleichzeitig erhalten Sie ein Start-Kit mit den wichtigsten Materialien zum Impfen. Die Angaben aus dem Firmenprofil, wie die angebotenen Impfungen, werden im Apothekenfinder ausgegeben – es ist also wichtig, dass Sie diese regelmässig anpassen und pflegen.

Sämtliches Dienstleistungsmaterial finden Sie auf pharmasuisse.org (Für Apotheker -> Impfen und Impfberatung -> Dienstleistungsmaterial Impfen). Es steht ein Bestellformular für das Dienstleistungsmaterial zur Verfügung. Das Bestellformular kann ausgefüllt und an die GEWA gesendet werden (Adresse im Formular ersichtlich). 

Die Kosten für die Impfung in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung werden weiterhin nicht von der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für den Impfstoff werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Kosten der Verabreichung der Impfung in der Apotheke gehen zu Lasten der geimpften Person.
pharmaSuisse setzt sich dafür ein, dass die Impfung in der Apotheke zukünftig auch von der OKP übernommen wird. 

Aus kartellrechtlichen Gründen darf pharmaSuisse keine Preise empfehlen. Berechnen Sie den Preis anhand einer eigenen Kostenrechnung. Unter Dienstleistungsmaterial (Mitgliederbereich) finden Sie eine Kalkulationshilfe.

Auf www.zecken-stich.ch finden Sie eine Fülle von Informationen zum Thema Zecken, zu von Zecken übertragenen Krankheiten und zur FSME-Impfung. www.zecken-stich.ch wird von pharmaSuisse als offizieller Partnerin unterstützt und hat zum Ziel, die Bevölkerung zu sensibilisieren und mit wichtigen Informationen und Tipps zum Thema Zecken zu unterstützen. 

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten des BAG:

Grundsätzlich sind die Kantone für die Covid-19-Impfung zuständig. Deshalb sind spezifische Informationen in der Regel auf den offiziellen Seiten der Kantone verfügbar.

Kontakt


Hélène Kirchhoffer

Apothekerin FPH Impfen und Blutentnahme

+41 31 978 58 58