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Impfen und Impfberatung

 
 

Bereits in über 1100 Apotheken können Impfungen durchgeführt werden. Und die Anzahl der Impfapotheken steigt stetig an. Die Bewilligung für das Impfen in der Apotheke vergeben die Kantone. Mittlerweile kann in fast allen Kantonen der Schweiz in der Apotheke geimpft werden.

 
Impfen mit Masken – vaccination avec masques 09
 

Für Mitglieder

Dienstleistungsmaterial Impfen
 

Seit pharmaSuisse im Jahr 2015 den Meilenstein für die Apothekerschaft errungen hat, dass Apotheken impfen dürfen, haben sich bereits etliche Kunden in Apotheken vor Viren und Krankheiten schützen lassen. In der Apotheke wird mehrheitlich gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) aber auch gegen andere Krankheiten wie beispielsweise Hepatitis A und B sowie natürlich gegen Covid-19 geimpft.

In welchem Kanton in der Apotheke geimpft werden kann, ist im Dokument «Liste der Impfungen nach Kanton» ersichtlich. Das Impfen in der Apotheke spricht insbesondere gesunde erwachsene Personen, meist ab 16 Jahren an. Schwangere Frauen oder Patient:innen, die sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung befinden, sollten sich weiterhin bei ihrer behandelnden Ärzt:in impfen lassen.

Informationen zum Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme

Sämtliche Informationen zum Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme inkl. Kurse, die Sie für den Fähigkeitsausweis besuchen können, finden Sie unter fphch.org/impfen-und-blutentnahme.

Unterstützung bei der Arbeit in der Apotheke

Für das Impfen und die Impfberatung sind die Impfinformationswebseiten von BAG und Infovac essentiell. Auch empfiehlt sich die Verwendung des elektronischen Impfausweises. Die wichtigsten Links, Empfehlungen für den Umgang mit Impffragen sowie Informationen zum elektronischen Impfausweis und zu nützlichen Abonnementen und Newsletter finden Sie im Übersichtsdokument «Hilfsmittel für das Impfen und die Impfberatung in der Apotheke».

FAQ Impfen für Apotheken:

 
 

1. Was sind die Voraussetzungen, damit die Dienstleistung angeboten werden kann?

 

Für das Impfen muss die Apotheker:in eine spezielle Aus- resp. Weiterbildung absolviert haben (Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme) und es braucht meist eine kantonale Bewilligung zum Impfen. Zudem werden an die Apotheke weitere kantonal definierte Anforderungen gestellt wie z.B. an die Räumlichkeiten der Apotheke, die Ausrüstung und Arbeitsprozesse.

 

2. Wie muss man konkret vorgehen, um die Dienstleistung Impfen in der Apotheke anzubieten?

 

Klären Sie die geltenden Voraussetzungen zum Impfen in Ihrem Kanton ab. Absolvieren Sie die nötigen Kurse für den Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme und melden Sie sich in Ihrem Kanton an.

 

Damit Ihre Apotheke auch im Apothekenfinder auf pharmaSuisse.org und ihre-apotheke.ch erscheint, registrieren Sie sie auf pharmasuisse.org in Ihrem Firmenprofil (oben rechts unter Ihrem Namen). Sobald Sie in Ihrem Firmenprofil eine Impf-Dienstleistung anklicken, werden Sie als Impfapotheke erfasst. Gleichzeitig erhalten Sie ein Start-Kit mit den wichtigsten Materialien zum Impfen. Die Angaben aus dem Firmenprofil, wie die angebotenen Impfungen, werden im Apothekenfinder ausgegeben – es ist also wichtig, dass Sie diese regelmässig anpassen und pflegen.

 

3. Wo kann das Dienstleistungsmaterial bestellt werden?

 

Sämtliches Dienstleistungsmaterial finden Sie auf pharmasuisse.org (Für Apotheker -> Impfen und Impfberatung -> Dienstleistungsmaterial Impfen).

 

4. Werden die Kosten der Impfung in der Apotheke von der Krankenversicherung übernommen?

 

Die Kosten für die Impfung in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung werden weiterhin nicht von der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für den Impfstoff werden von der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) nur übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Kosten der Verabreichung der Impfung in der Apotheke gehen zu Lasten der geimpften Person. Einige Versicherungen (z. B. Visana, CSS) kommen den Kund:innen, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, entgegen und bieten ihnen an, den Kassenzettel zur Abrechnung einzusenden.
pharmaSuisse setzt sich dafür ein, dass in Zukunft die Impfung in der Apotheke auch von der OKP übernommen wird.

 

5. Wie viel darf die Apotheke für die Impfdienstleistung verrechnen?

 

Aus kartellrechtlichen Gründen darf pharmaSuisse keine Preise empfehlen. Berechnen Sie den Preis anhand einer eigenen Kostenrechnung.

 

6. Gegen welche Krankheiten darf in Apotheken geimpft werden?

 

Dies ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen dürfen alle Impfungen gemäss dem aktuellen Schweizerischen Impfplan durchgeführt werden, in anderen wiederum ist einzig die Grippeimpfung erlaubt. Eine Übersicht dazu finden Sie auf www.ihre-apotheke.ch/de/2187/Impfungen.

 

7. Wo können Informationen zur FSME-Impfung gefunden werden?

 

Auf www.zecken-stich.ch finden Sie eine Fülle von Informationen zum Thema Zecken, zu von Zecken übertragenen Krankheiten und zur FSME-Impfung. www.zecken-stich.ch wird von pharmaSuisse als offizieller Partnerin unterstützt und hat zum Ziel, die Bevölkerung zu sensibilisieren und mit wichtigen Informationen und Tipps zum Thema Zecken zu unterstützen.

 

8. Wo können Informationen zur Covid-19-Impfung gefunden werden?

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten des BAG:

Mitglieder von pharmaSuisse finden zudem viele relevante Informationen zum Stand der Covid-19-Impfung auf der speziellen Webseite Covid-19-Impfung von pharmaSuisse.

Informationen von Infovac zur Covid-19-Impfung
 
 
 
 

Kurse

 

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen vorgesehen.

 

Impfausweise BAG