Berufsmaturität
Die Berufsmaturität (BM) ist ein eidgenössisch anerkannter Abschluss, der entweder während der beruflichen Grundbildung (BM 1) oder nach dem Lehrabschluss (BM 2) absolviert wird. Diese Ausbildung verbindet die beruflichen Kenntnisse mit einer Vertiefung des Allgemeinwissens und bildet somit eine geeignete Grundlage für die Zulassung zu Ausbildungen auf Tertiärstufe und zu zahlreichen Weiterbildungen.
Während der beruflichen Grundbildung (BM1):
Für die Zulassung gelten in der Regel zusätzliche Bedingungen (Zeugnisnoten, Zulassungsprüfungen usw.). Ausserdem braucht es die Einwilligung des Arbeitgebers bzw. des Lehrbetriebs. Der zusätzliche Unterricht für die BM1 beginnt im ersten Lehrjahr.
Weitere Informationen erteilt die zuständige Berufsfachschule.
Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2):
Die Vollzeit-Ausbildung dauert zwei Semester, Teilzeit-Varianten erstrecken sich über drei bis fünf Semester. Einige Bildungseinrichtungen bieten Vorkurse für die Zulassung zur Berufsmaturität an.
Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Anbieter.
Ablegen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen:
Nach individueller Vorbereitung ohne vorgängigen Besuch einer Maturitätsschule. Diese Prüfungen finden einmal pro Jahr (Juli/August) statt. Für die Zulassung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erforderlich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis die Ergänzungsprüfung Passerelle bestanden hat, kann sich an einer Schweizer Universität oder Pädagogischen Hochschule immatrikulieren. Die Passerelle-Prüfung kann entweder im Selbststudium oder mit einem Kurs vorbereitet werden.
-
Kontakt
Olivia Jordi-Halter
Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA
T 031 978 58 58
VhdIWV1IEB4KWFYOUUZYEQdzFAIFSlVSOxYDAEdWHRwWAU9KQBQLCgY=