Qualifikationsverfahren

Am Ende der Ausbildungszeit werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Berufslernenden im Qualifikationsverfahren geprüft.

Vorgegebene praktische Arbeit

Im Qualifikationsbereich praktische Arbeit müssen die Lernenden zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.

Die praktische Prüfung findet als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Ausbildungsbetrieb statt und dauert 2 ½ Stunden. Die letzten 30 Minuten sind für das Fachgespräch reserviert, das im Anschluss an die praktische Prüfung stattfindet. Die Note des Qualifikationsbereichs VPA ist eine Fallnote.

  1. Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden
  2. Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln
  3. Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen
  4. Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben

Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse wird geprüft, ob die Kandidatin / der Kandidat die Kenntnisse erworben hat, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind.

  • die schriftliche Berufskunde (BK) Prüfung dauert 2 Stunden
  • Alle Kandidaten und Kandidatinnen absolvieren die gesamte Prüfung am gleichen Tag.
  • Die Note des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ist eine Fallnote.

Kontakt


Olivia Jordi-Halter

Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA

+41 31 978 58 58