Rechtsdienst
Der Rechtsdienst bietet den Mitgliedern von pharmaSuisse eine juristische Beratung, die eine erste rechtliche Analyse umfasst und erteilt Auskünfte zu verschiedenen Rechtsbereichen.
Unser Rechtsdienst bietet Unterstützung in den Bereichen Arbeitsrecht, internationale Diplomanerkennung, Berufsausübungsbewilligung, Abrechnung mit der Krankenkasse, Betäubungsmittel-, Chemikalien- sowie Heilmittelrecht.
Eine Vertretung vor Gericht wird nicht übernommen.

Apotheker:innen in unselbständiger Berufsausübung erhalten in den Bereichen Arbeitsrecht, internationale Diplomanerkennung sowie Berufsausübungsbewilligung Unterstützung.
Angeschlossene Apotheken erhalten in sämtlichen Rechtsbereichen, die den Betrieb einer Apotheke und die Berufsausübung betreffen, Unterstützung.
Die Hilfestellung des Rechtsdienstes ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Konkrete Anfragen können Mitglieder direkt mit dem «Kontaktformular für Rechtsanfragen» stellen oder via Mail an BgFfWV8oEwISRl5SIBEPABZWSgUWXw==
. Bitte senden Sie uns allfällige Unterlagen / Dokumente zu Ihrer Anfrage möglichst anonymisiert bzw. geschwärzt zu.
Mitglieder finden in den «Vorlagen, Leitlinien und weiterführenden Informationen» unter anderen zu folgenden Themen Auskunft:
Arbeitsrecht
Mutterschaft und Vaterschaft
Berufsgeheimnis und Datenschutz
Dringliche Abgabe, Missbrauch und Ausfuhr von Arzneimittel, Ausländisches Rezept
Chemikalienrecht, Haltbarkeit und Abgabe von Chemikalien
Lebensmittel
Abrechnung mit Krankenkassen, Verrechnung Magistralrezepturen, Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Arbeitsrecht
Mutterschaft und Vaterschaft
Arbeitssicherheit (EKAS-Handbuch)
Diplomanerkennung: Arbeiten in der Schweiz und der EU
Stellung als fachtechnisch verantwortliche Person in einer Apotheke
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Kontakt
Samuel Dietrich
Leiter Recht
T 031 978 58 58
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