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Weiter- und Fortbildung

 

Um eine hohe Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen zu sichern, halten das MedBG und die Krankenversicherungsverordnung (KVV) fest, dass Apothekerinnen und Apotheker zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung und zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen eidgenössischen Weiterbildungstitel benötigen. Diese Weiterbildung kann in den Fachrichtungen Offizin- oder Spitalpharmazie absolviert werden.

 
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Die berufliche Laufbahn von Offizin- und Spital-Apothekerinnen und -Apothekern umfasst drei Abschnitte: die universitäre Ausbildung, die Weiterbildung und die Fortbildung.

 

Weiterbildung

Die Weiterbildung steht Apothekerinnen und Apothekern nach Abschluss des Masterstudiums in Pharmazie und dem Ablegen der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie offen. Gemäss Art. 4 MedBG erweitert und vertieft die Weiterbildung die in der universitären Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die soziale Kompetenz so, dass die Absolventinnen und Absolventen die berufliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet eigenverantwortlich ausüben können.

Fähigkeitsprogramme

Daneben existieren im Bereich der Weiterbildung diverse Fähigkeitsprogramme in Offizin-und Spitalpharmazie, sowie in Komplementärmedizin und Phytotherapie.

 

Fortbildung

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) verpflichtet alle Medizinalpersonen zur lebenslangen Fortbildung. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die erworbenen Kompetenzen à jour gehalten werden und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen. Die inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Apothekerinnen und Apotheker.

 

Drei Fachgesellschaften und ein Institut

Für alle Belange rund um die Weiter- und Fortbildung ist das Institut FPH zuständig. 

 

Untergeordnet kümmern sich drei verschiedene Fachgesellschaften um ihre jeweilige Spezialisierungsrichtungen:

 

  • Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie. 

  • Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital zuständig. 

  • Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie, in Phytotherapie und anthroposophisch erweiterte Pharmazie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.

 

Die Fachgesellschaft FPH Offizin und ihr Sekretariat ist eine Organisationseinheit vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und Teil der Abteilung Bildung. Die beiden anderen Fachgesellschaften sind von pharmaSuisse unabhängig. 

 

Bitte besuchen Sie die jeweiligen Webseiten der Fachgesellschaften und des Instituts FPH für weitere Informationen zur Weiter- und Fortbildung.

 
 
 

Bei Fragen betr. FPH,  Weiterbildung, Übergangsbestimmungen MedBG, Berufsausübung wenden Sie sich bitte direkt an AwpeV3MOEwIQXB1cAQM=

oder besuchen Sie die FPH-Website www.fphch.org