Medikamentenpreise

Bei den Medikamentenpreisen unterscheidet man zwischen kassenpflichtigen und nicht kassenpflichtigen Medikamenten. Die Preise von kassenpflichtigen Medikamenten sind Höchstpreise und werden gesetzlich festgelegt. Bei den nicht kassenpflichtigen Medikamenten gibt es keine staatliche Preisfestsetzung. Dort herrscht sowohl für die Hersteller als auch in den Vertriebskanälen der freie Markt.

5 Fakten

zu kassenpflichtigen Medikamenten

  1. Die Preise, welche die obligatorische Grundversicherung bezahlt, sind in der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) festgehalten. Es sind Höchstpreise. 
  2. Der Publikumspreis (PP) ist derjenige Preis, den die obligatorische Grundversicherung bezahlt. Er setzt sich aus dem Fabrikabgabepreis (FAP), einem Vertriebsanteil und der Mehrwertsteuer (MWST) von 2.5% zusammen. 
  3. Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis, den die Herstellerfirma für ihr Produkt erhält. 
  4. Der Vertriebsanteil vergütet die Logistikkosten in den Vertriebskanälen (Apotheken, Ärzte, Spitäler und Grossisten). 
  5. Zu den kassenpflichtigen Medikamenten gehören rezeptpflichtige (Swissmedic-Abgabekategorie A und B) und freiverkäufliche Medikamente (Swissmedic-Abgabekategorie D). 

Berechnung des Publikumspreises (PP)

von rezeptpflichtigen Medikamenten

Der Publikumspreis der rezeptpflichtigen Medikamente berechnet sich auf Basis des Fabrikabgabepreises (FAP) mithilfe der untenstehenden Tabelle gemäss Art. 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Preisklasse
Preisbezogener Zuschlag
Zuschlag je Packung
Fabrikabgabepreis (FAP) bis CHF 4.99
12%
CHF 4.00 
FAP ab CHF 5.00 bis 10.99
12%
CHF 8.00 
FAP ab CHF 11.00 bis 14.99
12%
CHF 12.00 
FAP ab CHF 15.00 bis 879.99
12%
CHF 16.00 
FAP ab CHF 880.00 bis 2'569.99
7%
CHF 60.00
FAP ab CHF 2'570.00
0%
CHF 240.00

Der Vertriebsanteil deckt diese 5 Kosten bei den rezeptpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL)

  1. Kapitalkosten –Kapital, das in Medikamenten angelegt ist.
  2. Lagerhaltungskosten – Kosten für Lagerpflege und Raummiete.
  3. Transportkosten – Kosten für Grossisten oder Herstellerfirma.
  4. Personalkosten – Kosten für Pharmaassistentin oder Pharmaassistenten, wenn sie oder er die Ware bestellt, einbucht und versorgt.
  5. Infrastrukturkosten – Kosten für Mobiliar, Hilfsmittel und Systeme für die Warenwirtschaft.

Berechnung des Publikumspreises (PP)

von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten

Die obligatorische Grundversicherung bezahlt für frei verkäufliche Medikamente auf Rezept den Publikumspreis in der Spezialitätenliste. Dieser Preis setzt sich wie folgt zusammen:

  • Fabrikabgabepreis FAP
  • ein fixer Vertriebsanteil von 80% auf den FAP
  • MWST von 2.5%

Im Unterschied zu den rezeptpflichtigen Medikamenten sind im Vertriebsanteil der frei verkäuflichen Medikamente zusätzlich die pharmazeutischen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker enthalten.

Sie finden auf der Website der Spezialitätenliste einen Preisrechner. Mit diesem ist die Berechnung des Publikumpreises auf Basis des Fabrikabgabepreises einfach. Die aktuellen Farbrikabgabepreise und Publikumpreise sind in der Spezialitätenliste publiziert.

Kontakt


Christoph Zenger

Datenmanager

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