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Assistenzzeit

 

Die Assistenzzeit ist Bestandteil des Masterstudiums und bietet die Gelegenheit, die praktische Arbeit in der Offizin- und Spitalapotheke kennen zu lernen.

 
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Sie möchten angehende Apotheker/innen in ihrem Assistenzjahr ausbilden?

Dazu benötigen sie den Ausbildner-Ausweis. Um diesen zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

 

  • Das eidgenössische oder ein eidg. anerkanntes ausländisches Apothekerdiplom besitzen

  • 2 Jahre Berufserfahrung in Offizin- oder Spitalpharmazie (mind. 2 Jahre zu 80% oder entsprechenden Dauer)

  • Den Ausbildnerkurs für die Assistenzzeit besuchen, wenn Sie die Assistenzzeit vor 2004 oder das Studium nicht in der Schweiz absolviert haben.

Apotheker/-innen, die die Assistenzzeit nach 2004 absolviert haben, sind vom Ausbildnerkurs befreit!

 

Wenn Sie die ersten zwei Anforderungen erfüllen und vom Ausbildner-Kurs befreit sind, können Sie den «Ausbildner-Ausweis» per Mail an CAZ4SFsJEQcSR0ZaABcDXQpBAw== beantragen. Senden Sie uns dazu bitte folgende Dokumente:

 

  • Kopie des eidg. Apothekerdiploms

  • Nachweis der zweijährigen Berufsausübung

Was ist die Assistenzzeit?

Die Assistenzzeit bezeichnet das ausseruniversitäre Praktikum, welches im Rahmen des Masterstudiums in Pharmazie in einer Apotheke absolviert wird. Die Assistenzzeit erfolgt in einer Ausbildungsapotheke unter der Verantwortung eines anerkannten ausbildenden Apothekers (der Ausbildner/die Ausbildnerin). Sie gibt die Gelegenheit, die praktische Arbeit in der Offizin- und Spitalapotheke kennenzulernen.
Die Assistenzzeit dient der Vertiefung, Erweiterung und praktischen Anwendung bereits erworbener Kenntnisse, aber auch der Vermittlung zusätzlichen Wissens. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die Assistierenden mit den komplexen Bedürfnissen der Patienten, Kunden, Apothekenmitarbeiter und Partnern im Gesundheitswesen vertraut zu machen.

Die Assistenzzeit beinhaltet grundsätzlich zwei Teile, einen Hauptteil der in einer Offizinapotheke absolviert werden muss, und einen zweiten kürzeren Teil mit Wahlmöglichkeiten bezüglich des Ausbildungsortes (meistens Offizin- und Spitalapotheke). Dauer, Zeitpunkt und Inhalte der Assistenzzeit werden durch die universitären Hochschulen definiert und sind in den jeweiligen Studienreglementen festgelegt.
Neben der Tätigkeit in der Ausbildungsapotheke (Assistenzzeit) müssen die Assistierenden, je nach universitärer Hochschule, Kurse besuchen (siehe Studienreglement der betroffenen universitären Hochschule).

Wie das ganze Pharmaziestudium liegt die Assistenzzeit im Verantwortungsbereich der universitären Hochschulen.
pharmaSuisse ist für die Qualität der Ausbildung in den Ausbildungsapotheken zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Qualität der praktischen Ausbildung und der Betreuung in den Ausbildungsapotheken zu fördern und zu überprüfen. Dazu bietet pharmaSuisse den Ausbildnern didaktische sowie administrative Hilfsmittel zur Unterstützung an (siehe unten «Dokumente für die Assistenzzeit»).

 
 

Dokumente für die Assistenzzeit

 
Liste der Dokumente für die Assistenzzeit
 

Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit :

 

Der folgende offizielle Arbeitsvertrag, inkl. Anhang, ist auszufüllen und zurückzuschicken. Benutzen Sie bitte den Arbeitsvertrag, der der universitären Hochschule entspricht.

  • Hinweise für das Abschliessen des Arbeitsvertrags:

    • Entschädigung: pharmaSuisse empfiehlt, den Assistierenden eine wöchentliche Entschädigung in Höhe von mindestens CHF 250.— brutto zu entrichten (siehe Leitfaden 2).

    • Einsendefrist: Eine Kopie des Vertrags inkl. Anhang muss bis spätestens Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle eingeschickt werden (siehe Leitfaden 2).

 

Bestätigung der Assistenzzeit :

 

Assistenzzeit im Spital

 

Ein Drittel des Assistenzjahrs (zehn Wochen) kann im Spital absolviert werden.

  • Anmeldung Deutschschweiz

    Treten Sie direkt mit einem Ausbildner einer Spitalapotheke in Kontakt.

  • Anmeldung Romandie

    Veuillez prendre contact avec l’établissement souhaité (voir ci-dessous «Catalogue des sites de formation»)

Downloads

 

Ausbildner werden - Ausbildungsapotheke sein

 

Ausbildende Apotheker haben die Aufgabe, die Assistierenden in die Praxis einzuführen und sie bei der integrativen Umsetzung ihres Wissens in die Praxis zu unterstützen.

Um eine qualitativ hochstehende und ordnungsgemässe praktische Ausbildung der Assistierenden zu garantieren, werden die für die Ausbildung verantwortlichen Apotheker als Ausbildner von pharmaSuisse anerkannt werden.

Um den Ausbildner-Ausweis zu erhalten soll der Apotheker / die Apothekerin:

  • das eidgenössische oder ein eidg. anerkanntes ausländisches Apothekerdiplom besitzen;

  • 2 Jahre Berufserfahrung in Offizin- oder Spitalpharmazie haben (mind. 2 Jahre zu 80% oder entsprechende Dauer);

  • den «Ausbildnerkurs für die Assistenzzeit» besuchen, wenn er/sie die Assistenzzeit vor 2005 absolviert hat oder das Studium nicht in der Schweiz absolviert hat.

    Apotheker/-innen, die die Assistenzzeit nach 2004 absolviert haben, sind vom Ausbildnerkurs befreit.

Wenn Sie die ersten zwei Anforderungen erfüllen und vom Ausbildner-Kurs befreit sind, können Sie den «Ausbildner-Ausweis» GgFKGHZFLgsaWBVdERcWSARdQgQGS0gICgEqA1xSQR4FFQYMQBcPSldKVA==. beantragen. 

Senden Sie uns  bitte folgenden Dokumente:

 

  • Kopie des eidg. Apothekerdiploms
  • Nachweis  der zweijährigen Berufsausübung.
 
 

Ausbildner-Listen

 

Die Ausbildungsstätten für die Assistenzzeit in der Offizin finden Sie neu im Apothekenfinder am Ende dieser Website.
Die Uni Basel führt ihrerseits eine eigene Liste (apocast).
Die Assistenzzeit kann auch in einer hier nicht erwähnten Apotheke absolviert werden, solange ein Apotheker dort tätig ist, welcher als Ausbildner anerkannt ist oder werden kann (Apotheker/In hat der Kurs besucht oder hat nach 2004 das Assistenzjahr abgeschlossen)

 
 

Regionale Unterstützung

 

Die regionalen Aufsichtskommissionen für Assistenzzeit und Famulatur übernehmen alle Aufsichtsaufgaben über die Assistenzzeit und dienen als Beratungs- und Beschwerdestelle für Assistierende und Ausbildende.

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