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Der neue Apothekentarif LOA V

curafutura, der Verband der innovativen Krankenversicherer, und der Apothekerverband pharmaSuisse haben beim Bundesrat im Mai 2020 einen neuen Apothekentarif eingereicht. Die neue Vergütung von Apotheken fördert die Generikaabgabe und wird die Gesundheitskosten insgesamt spürbar senken.

 

Seit Einführung der LOA wurden stetig kleine Systemverbesserungen vorgenommen. Die Tarifpartner Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse und der Verband der innovativen Krankenversicherer curafutura haben sich 2016 aufgrund gemeinsamer Prämissen dazu entschlossen, die LOA einer grundlegenden Revision zu unterziehen und die bisherige LOA-Tarifstruktur (LOA IV/1) durch ein weiterentwickeltes Modell zu ersetzen. Das Vertragswerk zum Apothekentarif LOA V basiert auf einer detaillierten Studie der ZHAW sowie intensiven Verhandlungen zwischen Versicherern und dem Apothekerverband.

Ein wichtiges Ziel der Revision ist die Abhängigkeit der Apotheken von Preisen und Mengen weiter zu reduzieren. Diese Abhängigkeit kann nur verringert werden, wenn die Personalkosten, die bei der Erbringung der pharmazeutischen Leistungen anfallen, aus dem Vertriebsanteil (Marge) in den Tarif verschoben werden. Das ist der Grund, warum die Tarifpartner nicht nur eine revidierte LOA, sondern ein Revisionspaket mit der LOA und einer Umstrukturierung des Vertriebsanteils eingereicht haben. Das Paket hat zur Folge, dass die Höhe des Vertriebsanteils sinken würden, sowie ein Grossteil der Publikumspreise der Medikamente. Der Anteil an LOA-Leistungen würde jedoch im selben Masse ansteigen. Insgesamt ist die Wirkung des Revisionspakets somit kostenneutral und fördert zudem die Generikaabgabe. Das entlastet das Gesundheitswesen und kommt allen Prämienzahlenden zugute. Die Ablehnung des vorgeschlagenen Vetriebsanteilmodells und die Einführung eines anderen Margenmodells haben zur Folge, dass die Tarifstruktur der LOA V erneuten Berechnungen unterzogen werden muss. Ihre Einführung ist für das Jahr 2023 geplant.

Kuchengrafik LOA V vergleich
 

Ziele der Tarifrevision

 

Das neue Tarifmodell «LOA V» hat unter anderem zum Ziel, den Tarif auf die individuelle Betreuung und Unterstützung der Kunden abzustimmen. Aktuell werden die Apothekenleistungen mit fixen Pauschalen solidarisch für alle Kunden gleich verrechnet, unabhängig davon, wie intensiv die Unterstützung effektiv ist. Insgesamt verfolgt die Revision nachfolgende Ziele:

  • Eine Abgeltung der pharmazeutischen und logistischen Leistung, die unabhängig von Medikamentenpreisen erfolgt.

  • Ein nachvollziehbarer Tarif, der sich am Betreuungsaufwand orientiert.

  • Eine sachgerechte und betriebswirtschaftliche Abgeltung, die dem KVG entspricht.

  • Einen sachgerechten und betriebswirtschaftlich hergeleiteten Vertriebsanteil.

  • Eliminierung von Fehlanreize im Vertriebsanteil

Mit dem neuen Modell werden die erbrachten Leistungen gemäss dem ermittelten Betreuungsaufwand spezifischer verrechnet, was sach- und leistungsgerechter ist. Der Patient soll personalisierter unterstützt werden, sei es im Rahmen einer ärztlichen Neuverordnung eines neuen Medikaments oder im Rahmen einer chronischen Erkrankung durch spezifische Care-Programme, die die Sekundärprävention unterstützen und die Chancen auf einen Behandlungserfolg erhöhen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten transparent, nachvollziehbarer und aufwandgerechter (Verursacherprinzip) gestaltet sind sowie weniger Quersubventionen unter den Kunden stattfinden.

Implementierung, Begleitung und Befähigung

Nach der Einreichung des Tarifstruktur- und Tarifvertrags liegt der Fokus bis zur Einführung insbesondere auf der Implementierung in den Primärsoftwaresystemen und der Befähigung der Apothekenteams. und. Die richtige Kommunikation der neuen Tarife und die Sicherstellung der «spür- und erlebbaren» Dienstleistung wird entscheidend sein für den Erfolg der «LOA V».

Bei einem abgestuften Tarif wird es besonders wichtig sein, dass insbesondere die Patienten, die in eine höhere Aufwandsstufe eingeteilt werden, nachvollziehen können, warum die Kosten für ihre in der Apotheke bezogenen Leistung höher ausfallen als bei anderen. pharmaSuisse plant zurzeit einen bunten Strauss an Schulungsmöglichkeiten, Informations- und Kommunikationsmassnahmen für die 2. Hälfte 2022, damit sich sämtliche Apothekenteams für die Einführung fit machen können. Alle Apotheken werden rechtzeitig über die geplanten Aktivitäten und die Schulungen informiert. Details dazu finden Sie im Mitgliederbereich.

 

Politischer Prozess nach der Einreichung und Einführungszeitpunkt

 

Das Vertragswerk wurde neben den Tarifpartnern pharmaSuisse und curafutura auch durch die SWICA unterschrieben. Somit steht die Mehrheit der Versicherten hinter diesem Revisionspaket (Tarif und Vertriebsanteil). Dank dieser Mehrheit handelt es sich beim Tarif um eine Standardeinreichung, bei der der Bundesrat den Tarif nur annehmen oder ablehnen kann. Anders sieht es beim Vertriebsanteil aus: Die Festlegung liegt hier beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Das EDI hat jedoch bereits mehrfach kommuniziert, dass es eine Revision der Vertriebsanteile als notwendig erachtet und klare Ziele definiert. Das Revisionspaket der Tarifpartner erfüllt alle diese Vorgaben. Es ist sogar davon auszugehen, dass mit dieser Revision jährlich Einsparungen im Gesamtsystem von rund 400 Millionen Franken möglich sind. Damit wird das vom Bundesrat im Rahmen von «Gesundheit2020» formulierte Einsparziel bei den Vertriebsanteilen übertroffen. Trotz aller guter Vorzeichen haben die Vorteile des vorgeschlagenen Vertriebsanteils bei den Behörden bis jetzt noch nicht überwiegen können.

 

Voraussichtlicher Einführungszeitpunkt 01.01.2023

 

Die Umlagerung des Vertriebsanteils betrifft sämtliche Verkaufskanäle für Medikamenten. Entsprechend fordert das EDI, dass für Ärzte entsprechende Tarifanpassungen vorliegen, bevor sich das EDI entscheidet. curafutura ist bereits mit Hochdruck daran, Lösungen mit diesen zu definieren und zu verhandeln.
Aufgrund von regelmässigen Risikobeurteilungen durch das Projektteam und den Vorstand ist zurzeit mit einem Einführungstermin 01.01.2023 zu rechnen.

 

Der neue Apothekentarif – was ändert sich wirklich?

 

An der Struktur des Tarifs ändert sich nur wenig. Die Leistungen der aktuellen Tarifstruktur sind weiterhin sinnvoll und sollen auch in Zukunft anwendbar sein. Die Berechnung der Vergütung dazu wurde jedoch basierend auf der Zeit- und Leistungserfassung und der betriebswirtschaftlichen Herleitung komplett neu vorgenommen. An den bestehenden Leistungen gibt es kleinere Anpassungen. Zudem gibt es vereinzelte neue Leistungen wie beispielsweise die Leistung «Anwendungserklärung», über die der Mehraufwand für Medikamente mit einer besonderen Instruktion (Demonstration und Illustration) gedeckt wird.

Basiert auf dem Betreuungsaufwand

Die wichtigste Neuerung im Apothekentarif ist jedoch, dass das Tarifmodell aufwandsbezogener ist und baukastenartig aufgebaut ist. Die LOA V besteht nicht mehr aus fixen Pauschalen, sondern die Leistung addiert sich aus den unterschiedlichen Anforderungen aufgrund Patiententyp, Art des Rezepts sowie Erklärungsbedarf des Medikaments. Anforderungen sind zum Beispiel «neuer Patient» oder «Neues oder bestehendes Medikament der Abgabekategorie A oder B der Spezialitätenliste». Diese individuelle Berechnung der LOA-Gebühr basiert auf dem tatsächlich erbrachten Betreuungsaufwand und führt zu einem gerechteren Tarif und somit auch zu einer besseren Akzeptanz bei den Patienten. Sämtliche Details zum neuen Apothekentarif LOA V finden Sie im Mitgliederbereich.