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Administration Apotheke

 
 

Auf dieser Seite können Sie Ihre Apothekendaten administrieren.

 
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Neueröffnung mit Anschluss der Apotheke an pharmaSuisse

 
  1. Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.1 ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Meldeformular 2 «Verwalterwechsel»: ausfüllen, ausdrucken und von dem/der neuen Verwalter/in unterzeichnen lassen.

  3. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumente im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

  4. Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie hier.

  5. Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und der/die Verwalter/in mit den Krankenversicherern abrechnen möchte, bitten wir Sie, die Beitrittserklärung zum Tarifvertrag LOA IV/1 von dem/der verantwortlichen Verwalter/in unterzeichnen zu lassen. 

  6. Die rechtsgültig unterzeichnete Beitrittserklärung zum Tarifvertrag LOA IV/1 im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Anschluss einer bestehenden Apotheke an pharmaSuisse

 
  1. Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.1 ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Meldeformular 2 «Verwalterwechsel»: ausfüllen, ausdrucken und von dem/der neuen Verwalter/in unterzeichnen lassen.

  3. Falls Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und der/die Verwalter/in weiterhin mit den Krankenversicherern abrechnen möchte, bitten wir Sie, ebenfalls die Beitrittserklärung zum Tarifvertrag LOA IV/1 von dem/der verantwortlichen Verwalter/in unterzeichnen zu lassen.

  4. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumente im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

  5. Nach Erhalt der Dokumente wird tarifsuisse ag von pharmaSuisse über den Anschluss der Apotheke informiert.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Besitzerwechsel, Änderung der Geschäftsform und/oder Namensänderung

 
  1. Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»

    : Meldeformular mit den Angaben der Apotheke Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Bei gleichzeitigem Verwalterwechsel zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von dem/der neuen Verwalter/in unterzeichnen lassen.

  3. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumente im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

  4. Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie hier.

  5. Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und der/die Verwalter/in mit den Krankenversicherern abrechnen möchte, bitten wir Sie, das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von dem/der verantwortlichen Verwalter/in unterzeichnen zu lassen.

  6. Das rechtsgültig unterzeichnete Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Besitzerwechsel bei gleichbleibender Rechtsform aber Änderung der unterzeich-nungsberechtigten Person(en)

 
  1. Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»

    : Meldeformular mit den Angaben der Apotheke Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.1 oder 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Bei gleichzeitigem Verwalterwechsel zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von dem/der neuen Verwalter/in unterzeichnen lassen.

  3. Falls Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und der/die Verwalter/in weiterhin mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, ebenfalls das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von dem/der verantwortlichen Verwalter/in unterzeichnen zu lassen.

  4. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumente im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Verwalterwechsel

 
  1. Meldeformular 2 «Verwalterwechsel»: ausfüllen, ausdrucken und von dem/der neuen Verwalter/in unterzeichnen lassen.

  2. Falls der Tarifvertrag LOA IV/1 bereits über pharmaSuisse unterzeichnet wurde und der/die neue Verwalter/in weiterhin mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, ebenfalls das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 auszufüllen und zu unterzeichnen.

  3. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumente im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

  4. Gleichzeitig füllen Sie das Formular „Ein- und Austritt Kontrollnummer (K-Nr.)“ aus und senden es an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität.

    Allgemeine Informationen zur Erteilung einer K-Nummer bzw. Übernahme einer Stelle als verantwortliche/r Apotheker/in finden Sie hier.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Schliessung einer Apotheke

 
  1. Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»

    : Meldeformular mit den Angaben der Apotheke Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Das ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichnete Dokument im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Widerruf Anschluss der Apotheke an pharmaSuisse

 
  1. Meldeformular 3 «Widerruf Anschluss der Apotheke an pharmaSuisse»

    : ausfüllen, ausdrucken und von dem/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.

  2. Das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Dokument im Original an folgende Adresse senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.

  3. Nach Erhalt des Dokuments wird tarifsuisse ag von pharmaSuisse darüber informiert. 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter: Bw1MX18BBg4zRFtSAQkHIBBaFxkBFldBDw== oder telefonisch unter der Telefonnummer 031 978 58 58 zur Verfügung.

 

Ausgleichskasse / Pensionskasse

 

Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (AK 105)

Die AK 105 ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft. Ihre Existenz sowie Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz - sie  untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Sie wird durch ihre Gründerverbände geführt und durch einen Vorstand geleitet, welcher sich aus den interessierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden rekrutiert. Dank einer effizienten Organisation, versierten Mitarbeitenden, einem eigenen Verwaltungsgebäude, leistungsfähiger EDV und einer gesunden Finanzierung können den Mitgliedern nachhaltig kostengünstige Dienstleistungen geboten werden. Mitglied wird man via Beitritt in einen Gründerverband. 

 

Den Verbandsausgleichskassen werden alle Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden angeschlossen, die einem Gründerverband angehören. Arbeitgeber oder Selbständigerwerbende, die sowohl einem Berufsverband wie einem zwischenberuflichen Verband angehören, werden nach freier Wahl der Ausgleichskasse eines der beiden Verbände angeschlossen (Art. 64 Abs. 1 AHVG). Der Schweizerische Apothekerverband, pharmaSuisse ist Gründerverband der AK 105, somit sollten grundsätzlich sämtliche Apotheken dieser Ausgleichskasse angeschlossen sein.

 

Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes

 

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV)

Die Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV) wurde 1959 vom Schweizerischen Apothekerverein (heute pharmaSuisse) für Schweizer Apothekerinnen und Apotheker gegründet. Sie hat begonnen sich im Jahr 1985 zu entwickeln, als die 2. Säule für die Angestellten obligatorisch geworden ist.

 

Gemäss Artikel 3 des Vorsorgereglements kann der Kasse beitreten:

 

  • jede in der Schweiz bestehende Apotheke;

  • jeder Apotheker mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz;

  • jeder kantonale Apothekerverein;

  • jede in der Schweiz tätige Gesellschaft, in der einer der Aktionäre oder Teilhaber Apotheker ist, sofern der Zweck dieser Gesellschaft mit der Pharmazeutik in Verbindung steht;

  • pharmaSuisse selber.

 

Die Kasse kann ihre Tätigkeit ebenfalls auf Arbeitgeber von Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich sowie auf die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer ausweiten.
 

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV)