Verwaltung Ihrer Apotheke
Möchten Sie eine Apotheke mit Anschluss an den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse eröffnen oder eine bestehende Apotheke an den Verband anschliessen?
Alle Unterlagen dazu finden Sie hier: Ihre Apotheke anschliessen
Besitzerwechsel oder Besitzerwechsel mit Wechsel FvP
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Besitzerwechsel bei gleichbleibender Rechtsform aber Änderung der unterzeichnungsberechtigten Personen
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich das Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Geschäftsformänderung
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Namensänderung
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP)
- Meldeformular 2 «FvP»: ausfüllen, ausdrucken und von der neuen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Falls der Tarifvertrag LOA IV/1 bereits über pharmaSuisse unterzeichnet wurde und die neue fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) weiterhin mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, ebenfalls das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Gleichzeitig füllen Sie das Formular «Ein- und Austritt Kontrollnummer (K-Nr.)» aus und senden es an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer K-Nummer bzw. Übernahme einer Stelle als verantwortliche/r Apotheker/in finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Schliessung einer Apotheke
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Dokument senden Sie bitte im Original per Post an folgende Adresse: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Widerruf des Anschlusses der Apotheke
- Meldeformular 3 «Widerruf Anschluss der Apotheke an pharmaSuisse»: bitte ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Dokument schicken Sie bitte im Original per Post an folgende Adresse: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
- Nach Erhalt des Dokuments wird tarifsuisse AG vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse darüber informiert.
Wichtige Hinweise:
- Der Austritt aus dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse gilt als automatischer Rücktritt vom Tarifvertrag MTK.
- Gemäss den Bestimmungen des Tarifvertrages LOA IV/1 bleibt bei einem Widerruf des Anschlusses hingegen die Apotheke weiterhin im Tarifvertrag LOA IV/1, wobei die künftige Verrechnung der Unkostenbeiträge für die Durchführung des Vertrages neu nicht mehr durch den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse, sondern durch tarifsuisse ag erfolgt.
FAQ Apothekenadministration
Warum muss ich Geschäftsform- und/oder Namensänderungen, Besitzerwechsel etc. an phS melden?
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse übernimmt für die angeschlossenen Apotheken die Administration der gültigen Tarifverträge, inklusive deren Vertragsbeitritte. Wesentliche Änderungen, die Daten der Apotheke oder der fachtechnisch verantwortlichen Person (fvP) betreffend, müssen entsprechend aus administrativen Gründen gemeldet werden, damit einerseits die Dienstleistungen von pharmaSuisse bezogen werden können und anderseits die Abrechnung mit den Krankenversicherern sichergestellt werden kann.
Warum muss ich jeden Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (fvP) an phS melden?
Nach KVG gilt die fachtechnisch verantwortliche Person (fvP) als Leistungserbringer und muss über eine Betriebsbewilligung für die Leitung einer öffentlichen Apotheke verfügen.
Als Berufsverband müssen wir die Kontrolle über die tatsächlichen Verhältnisse der angeschlossenen Apotheken haben, und unsere Datenbank immer aktuell halten. Bezüglich des Tarifvertrages LOA sind wir verpflichtet, SASIS und tarifsuisse ag über Wechsel von fvP’s zu informieren. Dies geschieht mit dem unterzeichneten Mutationsformular Tarifvertrag LOA.
Warum brauche ich den LOA-Vertrag?
Der LOA-Vertrag definiert u. a. die Leistungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden dürfen. Der von der fachtechnisch verantwortlichen Person (fvP) einer Apotheke unterzeichnete Vertrag ermöglicht es, die erbrachten Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Diese müssen in Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung stattfinden.
Wieso muss ich die Formulare im Original schicken?
Elektronische Dokumente können digital relativ einfach manipuliert werden. Der Beweiswert von Originalen, die handschriftlich unterzeichnet wurden, ist im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten höher als der Beweiswert von beispielsweise eingescannten Dokumenten. Das Einsenden der Originale per Post dient der Sicherheit der angeschlossenen Apotheken und des Verbands. Das Stellen von erhöhten Sicherheitsanforderungen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um grössere finanzielle Beteiligungen (LOA-Beitritt, Mitgliederbeitrag der Apotheke etc.) handelt.
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Die uns eingereichten Unterlagen werden in den Originalen intern archiviert und auch digital abgespeichert. So hat phS bei allfälligen Anfragen - von dazu berechtigten Personen/Unternehmen - die Dokumente jederzeit verfügbar und kann kompetent Auskünfte erteilen.
Was ist die GLN?
Global Location Number = Ein-eindeutige Identifizierung einer Apotheke oder eines Apothekers. Sie wird von Refdata vergeben bei einer Neueroffnung oder einer Änderung des Namens oder der Rechtsform. Sie wird in der Partnerdatenbank auf www.refdata.ch publiziert. Diese wird unter anderem von der SUVA verwendet, um die Berechtigung zur Abrechnung mit den Unfallversicherern zu verifizieren (MTK-Vertrage).
Was ist die ZSR-Nummer?
Das ist die Zahlstellenregister-Nummer. Diese Nummer wird von SASIS AG erteilt, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Sie dient SASIS AG zur Identifikation eines Leistungserbringers. Ohne ZSR-Nr. kann nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden. SASIS AG speichert unter dieser Nummer auch Angaben wie Betriebsbewilligung der Apotheke, Beitritt zur LOA, GLN-Nr. der Apotheke usw.
Was ist eine SAV-Nr.?
Bei der SAV-Nr. handelt es sich um die Mitgliedsnummer einer Apotheke, die beim Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse angeschlossenen ist. Sie fängt mit 10 an und ist 7-stellig. Unter dieser Nummer speichern wir verschiedene Angaben, z. B. die GLN der Apotheke, ob diese dem LOA-Vertrag beigetreten ist, an welchen Kampagnen die Apotheke teilnimmt, etc. Mit der SAV-Nr. kann sich die Apotheke auf unserer Homepage www.pharmasuisse.org einloggen und so auf mehr Informationen zugreifen.