Medienmitteilung

Stellungnahme des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse zur Studie: Does the advertisement in Swiss pharmacy windows rest on evidence-based medicine?

Verfasser: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse

An observational study, die im September im «British Medical Journal Open» veröffentlicht wurde. Diese Studie weist durch gewisse Untersuchungsmethoden Verzerrungen (Bias) auf, welche zu einer falschen Schlussfolgerung führen können.

Bid Apotheke

Jedes Medikament, welches auf den Schweizer Markt gebracht und verkauft wird, muss von der zuständigen Arzneimittelbehörde (Swissmedic) zugelassen werden. Diese Zulassung wird nur erteilt, wenn eine Wirksamkeit sowie die Sicherheit des Arzneimittels nachgewiesen sind. Folglich sollte bei korrekter Anwendung jedes in der Schweiz zugelassene Arzneimittel die Kriterien der Wirksamkeit sowie Sicherheit erfüllen.

In der Studie ist zudem die Klassifizierung von Arzneimitteln nach dem Grad der Evidenz äußerst fragwürdig. Die Autorenschaft ist der Ansicht, dass ein Medikament mehrere klinische Studien von guter Qualität durchlaufen muss, um als "nachgewiesen wirksam" zu gelten. Medikamente, die nur eine Studie durchlaufen haben, gelten somit als Medikamente "ohne Wirksamkeitsnachweis". Dieses Vorgehen ist jedoch realitätsfern. Oft werden internationale Leitlinien zur Behandlung von Erkrankungen nur aufgrund einer einzigen klinischen Studie definiert. Das würde folglich bedeuten, dass die Ärzteschaft gemäss dieser Studie tagtäglich Arzneimittel verschreiben, die keinen «Wirksamkeitsnachweis» haben.

Schliesslich muss die Auswahl der «Medikamente» durch die Autorenschaft klar in Frage gestellt werden. Die Autorenschaft hat nicht nur zugelassene Arzneimittel untersucht, sondern auch Kosmetika, Säuglingsnahrung, Süsswaren (Ricola® Bonbons) und andere Nahrungsergänzungsmittel. Diese willkürliche Auswahl verzerrt das Endresultat erheblich. Ausserdem gibt es in der Schweiz seit 25 Jahren keine Werbung mehr,die nur in den Schaufenstern von Apotheken und Drogerien gezeigt wird.Sie ist auch im Fernsehen, in den Printmedien, im Internet, in sozialen Netzwerken und auf öffentlichen Plakatwänden zu finden.

Die Apotheken sind eine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Gesundheit

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse möchte generell und insbesondere die Autorenschaft der Studie daran erinnern, dass die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Heilmittelgesetzes (HMG) die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der medizinischen Grundversorgung gestärkt haben. Bei der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) im Jahr 2019 wollte der Gesetzgeber gerade die Selbstmedikation und die Abgabe von Medikamenten auf fachkundige Beratung über den Kanal der Apotheken und Drogerien fördern. Neben der Homöopathie sind auch die Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur, die Anthroposophische Medizin sowie die Phytotherapie in der Grundversicherung eingeschlossen. Es ist daher normal, dass sie Teil des Sortiments und des Schaufensters einer Apotheke sind. Dies gilt umso mehr, als Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht erlaubt ist.

Apothekerinnen und Apotheker haben, wie im Gesetz festgehalten, die Kompetenz, die häufigsten Krankheiten in eigener Verantwortung zu diagnostizieren und zu behandeln, und auch bestimmte rezeptpflichtige Medikamente abzugeben und Impfungen durchzuführen. Die Gesundheit und Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen des Apothekenpersonals.