Medienmitteilung

Apotheken sind Teil der Lösung zur Senkung der Gesundheitskosten

Verfasser: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse wehrt sich gegen die inkorrekte Darstellung der Apotheken als Treiber der steigenden Gesundheitskosten. pharmaSuisse fordert eine differenzierte Betrachtung der publizierten Zahlen über das beobachtete Kostenwachstum. Zudem hält pharmaSuisse fest, dass der Apothekerverband kostendämpfende Massnahmen keinesfalls ablehnt – im Gegenteil. Dem Bund liegen verschiedene Massnahmen vor, welche nachweislich zur Kostensenkung beitragen können und zu denen ein breiter Konsens besteht. pharmaSuisse fordert die nverzügliche Umsetzung dieser Massnahmen.

eine Offizinapotheke von innen mit Kunden

Die Steigerung bei den Medikamentenkosten liegt primär an einer bedarfsbezogenen Mengenausweitung. Dies betrifft alle Kanäle und nicht nur den Apotheken-Kanal. Dass die Steigerung bei den Apotheken (inkl. Versandhandel) am höchsten ausfällt, ist verständlich, da über diesen Kanal gut die Hälfte aller verschreibungs- und kassenpflichtigen Medikamente vertrieben werden. Dies geht aber nicht automatisch mit einer Steigerung des Ertrags oder des Gewinns in den Apotheken einher. Das wird häufig falsch dargestellt.

Warum? 
Zwei Parameter bestimmen die verschreibungs- und kassenpflichtigen Medikamentenkosten: das Volumen (Anzahl Packungen) und der Preis der Medikamente. Der Preis eines Medikamentes setzt sich aus dem Fabrikabgabepreis einerseits und dem Vertriebsanteil andererseits zusammen. Der Vertriebsanteil ist gesetzlich definiert und muss die Kapital-, Logistik- (inkl Grossverteilerkosten), Infrastruktur- und Personalkosten der Leistungserbringer (Apotheken, Versandapotheken, Artzpraxen mit Selbstdispensation, Spitalambulatorien) abdecken. Während das Volumen der abgegebenen Packungen sowie der durchschnittliche Fabrikabgabepreis pro Packung gestiegen sind, ist der Vertriebsanteil pro Packung und somit die Bruttomarge in den Apotheken seit mehreren Jahren unverändert. Dies trotz Teuerung und steigender Lohnkosten. Es ist deshalb nicht korrekt zu sagen, dass die Apotheken überdurchschnittlich vom Kostenwachstum in der Grundversicherung profitieren und noch realitätsfremder ist es zu behaupten, dass die Apotheken dazu beitragen, da ihnen nichts vergütet wird ohne Arztrezept. Zudem verschweigt der Branchenverband santésuisse oft, dass die Apotheken einen Rabatt von 2,5% (60 Millionen Franken pro Jahr) an die Versicherer und somit den Versicherten gewähren.

Die Apotheken tragen aktiv zur Dämpfung der Gesundheitskosten bei und könnten hier noch grösseres Potential entfalten

Dank der Abgabe von Generika anstelle von teureren Originalpräparaten leisten Apotheken bereits einen erheblichen Sparbeitrag. Dies könnten sie noch öfters tun. Leider wird die Abgabe von sehr günstigen Generika wegen den im Art. 38 KLV definierten und seit 2010 nicht indexierten Vertriebsanteilen zurzeit bestraft. Dies gilt es dringend zu korrigieren. Genau das verlangt das Parlament mit der quasi einstimmigen Genehmigung der Motion 20.3936. pharmaSuisse fordert eine rasche Umsetzung dieser Motion. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu im September 2022 zusammen mit den Versicherungen und den Leistungserbringern ein Kompromissmodell für fast anreizfreie Vertriebsanteile erarbeitet. Dieses Kompromissmodell kann rasch umgesetzt werden und bringt ein sofortiges Einsparpotenzial von ca. 60 Millionen Franken mit sich. Der Ball liegt beim EDI. Stationsstrasse 12 T +41 (0)31 978 58 58 info@pharmaSuisse.org CH-3097 Bern-Liebefeld www.pharmaSuisse.org 2/3 Weiter fordert pharmaSuisse eine rasche Revision der Artikel 25 und 26 KVG, wie es im zweiten Kostendämpfungs-Massnahmenpaket enthalten ist. Dies, um ohne unnötige Verzögerung die bewährten kostendämpfenden Apothekerleistungen umzusetzen und mit den Tarifpartnern tarifieren zu können. Die Motionen Humbel 18.3977 und Ettlin 18.4079 wurden längst vom Parlament ohne Opposition angenommen.

Kostendämpfende Massnahmen nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit

pharmaSuisse setzt sich also aktiv für kostendämpfende Massnahmen bei den Medikamenten ein, sofern diese weder die Versorgungssicherheit noch die Qualität der Medikamente beeinträchtigen. Darüber hinaus tragen die Apotheken im Alltag «unfreiwillig» zur Kostendämpfung bei, indem sie heute viele Leistungen ohne Entgeltung erbringen – so z.B. die Suche nach Alternativen bei Medikamenten mit Lieferengpässen. Dieser Zusatzaufwand entspricht aktuell durchschnittlich einem halben Arbeitstag pro Woche in den über 1800 Offizin-Apotheken und 1-2 Tagen in den Spital-Apotheken. Dies sollte bei entsprechender Kommunikation auch berücksichtigt werden.

Und schlussendlich beraten, triagieren und behandeln die Apotheken Patientinnen und Patienten mit häufigen Gesundheitsstörungen oder Krankheiten, die sonst ohne Termin nur Zugang in der Spitalambulanz mit hohen Folgekosten zu Lasten der Krankenversicherung gefunden hätten.

Kontakt einfügen (pharmaSuisse, abt Kom)

INFOBOX

Potenzielle Einsparungsmassnahmen im Apothekenkanal

  1. Motion SGK-N 20.3936 | Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit. 
    Angenommen von National- und Ständerat im 2020 und 2021
  • Ende 2022 wurde unter der Ägide des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein Konsens zur Revision des Vertriebsanteils (Art. 38 KLV) zwischen den Leistungserbringern (FMH, APA Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke, H+ Die Spitäler der Schweiz, GSASA Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker, Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse) und curafutura gefunden, leider ohne die Unterstützung von santésuisse. Dieser Konsens wird die negativen Anreize korrigieren und den Einsatz von Generika steigern. Sein sofortiges Einsparungspotenzial wird auf 60 Millionen Franken und anschliessend, durch einen höheren Anteil an Generika, auf potenziell 100 Millionen geschätzt.
  1. Motion Humbel 18.3977 | Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz 
    Angenommen von National- und Ständerat im 2018 und 2020 
    Motion Ettlin 18.4079 | Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen 
    Angenommen von National- und Ständerat im 2018 und 2019
  1. In der Diskussion unter der Bundeshauskuppel: 
  • Standesinitiative Kt. Freiburg 20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen (seit Aufgabe Kostensteigerung +CHF 3,4 Mio./Jahr) 
    Traktandiert in der nächsten Frühlingsession 
  • i.parl. Roth Pasquier 20.457 | Unverzüglich das Sparpotenzial der von Apothekerinnen und Apothekern erbrachten Leistungen nutzen Zustimmung der beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) 
  • Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2
    Dieses Massnahmenpaket enthält die notwendige Gesetzesänderung (Art. 25 und 26 KVG), um kostensenkende pharmazeutische Dienstleistungen zuzulassen; Leistungen, die den WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) im Sinne von Art. 32 KVG entsprechen müssen.

Beispiele von kostensenkenden pharmazeutischen Dienstleistungen: 

  • Qualitätszirkel Ärzte-Apotheker (Austausch über Medikationsanalysen, Optimierung der Verschreibung durch Ärzte, Konsens usw.) 
  • Unterstützung bei der Therapietreue (Patienten, die sich an die Therapie halten, verursachen viermal weniger Kosten als Patienten, die sich nicht an die Therapie halten) CHF 6 – 11 Mrd. (Schätzung von santésuisse 2012) 
  • Medication Reconciliation (Prozess der Koordination der Medikation an den Schnittstellen) CHF 380 Mio./Jahr bei 300’000 Patienten) 
  • Medication Review (Medikationsprüfung) für Patienten mit Polymedikation in Alters- und Pflegeheimen oder Spitex, CHF 95 Mio. pro Jahr auf der Basis von 70’000 Personen

Kontakt 
Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse 
Abteilung Kommunikation – Medienstelle 
Tel. +41 31 978 58 27 | E-Mail: medien@pharmaSuisse.org