Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag – das Gesundheitswesen steht unter Druck. Im Fokus der gesundheitspolitischen Diskussionen stehen die steigenden Kosten sowie entsprechende Massnahmen zur Kostendämpfung. Die Apothekerinnen und Apotheker können einen wichtigen Beitrag leisten. Indem sie die Verschwendung und Fehlmedikationen reduzieren und die Behandlungseffizienz durch Compliance-Erhöhung und Sicherheitsbetreuung erhöhen. Dazu sind jedoch zwei wichtige Revisionen des Krankenversicherungsgesetz notwendig.

Massnahmenpaket 2

zur Kostendämpfung

Im September 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsgesetz (KVG) betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet. Das Paket enthält verschiedene Massnahmen, welche dazu beitragen sollen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Unter anderem soll die Regelung der von den Apothekerinnen und Apothekern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführbaren Leistungen angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit der Durchführung von selbständigen Leistungen im Rahmen von kantonalen und nationalen Präventionsprogrammen sowie von pharmazeutischen Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und Therapietreue.

Aktuelle Situation

Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung und wird vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse eng begleitet. Wir setzen uns dafür ein, dass die vorgesehene KVG-Anpassung rasch umgesetzt wird. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, damit die Apothekerschaft ihre Rolle als medizinischer Grundversorger in interprofessioneller Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe mit weiteren medizinischen Leistungserbringern richtig wahrnehmen kann. Nur so kann das qualitätsfördernde und kostendämpfende Potenzial der Apothekerinnen und Apotheker in der Grundversorgung endlich voll genutzt werden.

Neues Modell Vertriebsanteil

Die Anpassung des Vertriebsanteils bei rezeptpflichtigen Medikamenten (Art. 38 KLV) ist ein seit mehreren Jahren ständig wiederkehrendes Thema, weil das geltende Modell Fehlanreize beinhaltet, die die Abgabe von günstigeren Generika bestraft. Im Herbst 2022 wurde unter Federführung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) ein Konsens zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, die rezeptpflichtige Medikamente abgeben (Spitäler, Arztpraxen und Apotheken), erarbeitet. pharmaSuisse hat aktiv zu dieser Konsensfindung beigetragen, mit welcher ein Vertriebsanteilsystem entwickelt wurde, welches weniger vom Fabrikabgabepreis abhängig ist. Das System beruht auf zwei Massnahmen, nämlich der Korrektur des Vertriebsanteilsystems und einem identischen Vertriebsanteil für das Originalpräparat und alle seine Generika. Die Verbände der Krankenversicherer curafutura und santésuisse waren ebenfalls an den Arbeitssitzungen zur Konsensfindung beteiligt. Curafutura unterstützt das Ergebnis.

Vorteil der Kombination 

Der Vorteil dieser Kombination – im Gegensatz zu dem vom Parlament abgelehnten «Referenzpreis» – ist die Korrektur der derzeitigen Fehlanreize, welche die Abgabe von teureren Medikamenten «belohnen». Zudem wird damit die Versorgung mit Arzneimitteln gefördert statt bedroht, da deren Kosten/Nutzen-Verhältnis so optimal ist.

Dieser Konsens geht nicht nur auf die Motion 20.3936 ein, die vom Parlament angenommen wurde, sondern ermöglicht auch sofortige Einsparungen von geschätzten 60‒70 Millionen Franken (über alle Kanäle) sowie weiteren 100 Mio. Franken jährlich durch eine erhöhte Generikadurchsetzung. 

Die Umsetzung des neuen Modells ist für 2024 vorgesehen und wird von pharmaSuisse, zusammen mit den anderen betroffenen Akteuren, eng begleitet.

Kontakt


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