Das elektronische Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) wird gezielt weiterentwickelt, damit es im Gesundheitswesen besseren Nutzen stiftet. Der Bundesrat schlägt vor, das EPD so anzupassen, dass Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung verbessert werden.

Was ist das EPD?

Das EPD ist eine digitale Patientenakte, die zur Ablage und Aufbewahrung gesundheitsbezogener Informationen für die Patientinnen und Patienten dient. Es erleichtert zudem den Austausch dieser Informationen zwischen verschiedenen Gesundheitsfachpersonen.

Man kann es sich wie einen Dateiordner vorstellen, in dem geschützte Dokumente abgelegt sind. Die Patientin oder der Patient kann die Zugriffsrechte selbst steuern. 

  1. Das EPD ist für Bürgerinnen und Bürger sowie für Apothekerinnen und Apotheker freiwillig. Spitäler und Heime sind verpflichtet, das EPD anzubieten. Neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich ebenfalls anschliessen. 
  2. Die Patientin oder der Patient verwaltet die Zugriffsrechte für das EPD.
  3. Es gibt 8 verschiedene Anbieter für das EPD, welche in der Lage sind, Daten untereinander auszutauschen.
  4. Im EPD werden nur die wichtigsten, behandlungsrelevanten Dokumente abgelegt. Das EPD ersetzt nicht die interne Patientenakte.
  5. Der Patient oder die Patientin hat die Möglichkeit, Dokumente als geheim zu markieren. So sind diese nur für den Patienten oder die Patientin selbst sichtbar.
  6. Im Notfall kann eine Gesundheitsfachperson mittels Notfallzugriffs auf die verfügbaren Dokumente zugreifen. Hierbei erhält die betroffene Patientin / der betroffene Patient ebenfalls eine Information. 
  7. Die Mitarbeitenden verwalten als Hilfspersonen im Auftrag des Apothekers oder der Apothekerin das EPD der Patientin oder des Patienten.
  8. Das EPD ist kein Instrument für Fachpersonen im Gesundheitswesen zur zielgerichteten Kommunikation untereinander.
  9. Es gibt keine Tarifposition für die Konsultation von Dokumenten im Dossier. 

Gesetzliche Grundlage

Das EPD basiert auf dem Schweizer Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Es gewährleistet den Schutz von persönlichen Gesundheitsdaten und ermöglicht einen sicheren Austausch dieser Daten zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Das EPDG stellt sicher, dass das EPD den höchsten Standards in Datenschutz und Datensicherheit entspricht.

Unterstützung, Herausforderungen und Ziele

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und damit das EPD. Es bleibt derzeit eine unternehmerische Entscheidung der einzelnen Apotheken, ob sie am EPD teilnehmen. Es gibt noch keine festgelegten Tarife für die mit dem EPD verbundenen, verpflichtenden Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • die Konsultation von Dokumenten im EPD
  • das Hochladen von behandlungsrelevanten Daten wie z.B. des E-Medikationsplans und Informationen zu Impfungen

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich aktiv dafür ein, eine faire Vergütung für diese Leistungen zu erwirken, indem er:

  • sinnvolle Investitionen im Zusammenhang mit dem EPD fördert.
  • anstrebt, das EPD nahtlos in die Arbeitsprozesse zu integrieren.
  • das EPD als wertvolles Instrument in der Gesundheitsversorgung zu etablieren hilft.
  • die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranzutreiben sucht.

Die Anzahl der erstellten EPDs ist im Moment noch überschaubar, steigt aber erfreulicherweise stetig weiter. 

Weiterentwicklung und Revision

bringen mehr Nutzen im Gesundheitswesen

Das EPD entwickelt sich zu einem wichtigen, nutzenstiftenden Instrument für Patientinnen und Patienten, Gesundheitsfachpersonen und Einrichtungen im Gesundheitswesen weiter. Der Bundesrat schlägt in der Revision vom 30.6.2023 des EPDG folgende Anpassungen vor:

  • Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit obligatorischer Krankenversicherung (OKP) oder Militärversicherung (MV) automatisch und kostenlos ein EPD zu eröffnen (Opt-Out-Modell).
  • Obligatorische Verwendung des EPDs entlang der gesamten Behandlungskette, einschliesslich ambulanter Leistungserbringer wie Ärztinnen/Ärzte, Apotheker/innen, Physiotherapeut/innen und Chiropraktikern.
  • Durch die zentrale Speicherung von strukturierten Daten weitere Use Cases ermöglichen. 
  • Übernahme der inhaltlichen Koordination und Finanzierung der EPD-Weiterentwicklung durch den Bund. Die Finanzierung der Stammgemeinschaften liegt in der Verantwortung der Kantone.

Diese geplanten Massnahmen machen das EPD zu einem wichtigen Pfeiler im Gesundheitssystem. Das EPD verbessert Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung deutlich. Wir tragen mit der interprofessionellen Arbeitsgemeinschaft (IPAG) sowie der Allianz digitale Transformation im Gesundheitswesen aktiv dazu bei, das EPD voranzutreiben. 

Kontakt


Mauro Tschanz

Experte Digitalisierung

+41 31 978 58 58