Grundlagendokumente Bildungsverordnung, Bildungsplan und Ausbildungsübersicht

Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan bilden die Grundlagen für die Umsetzung an den drei Lernorten wie auch für das Qualifikationsverfahren.

Entstehung der Dokumente

Die Bildungsverordnung sowie der Bildungsplan wurden durch Fachexperten erarbeitet. Die Erarbeitung nahm viel Zeit in Anspruch und forderte einiges an Energie, Einsatz und Kompromissbereitschaft auf allen Seiten.

Arbeitsgruppe und Zusammensetzung

Die Dokumente wurden durch Fachexperten aus allen Sprachregionen, den Kantonen, einem berufspädagogischen Begleiter sowie dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erarbeitet.

  • Pharma-Assistent/innen EFZ
  • Pharma-Betriebsassistent/innen FA
  • Apotheker/innen
  • üK-Referent/innen
  • QV-Expert/innen
  • Berufsfachschullehrpersonen
  • Schulleiter/innen
Übersicht der Handlungskompetenzen
Handlungskompetenzbereiche
Handlungskompetenzen 
a.
Beraten und Bedienen  
der Kundinnen und Kunden  
a1 
Kundinnen und Kunden empfangen, ihre Bedürfnisse klären und die weitere Betreuung organisieren. 
a2
Kundinnen und Kunden in der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention beraten und entsprechende Dienstleistungen und Produkte verkaufen. 
a3
Kundinnen und Kunden im rezeptfreien Bereich beraten und die entsprechenden Medikamente und Produkte verkaufen.  
a4
Reklamationen von Kundinnen und Kunden entgegennehmen und darauf  
reagieren. 
b.
Abgeben von verordneten  
Medikamenten, Sanitäts- und  
Gesundheitsartikeln  
b1
Medikamente nach Verordnung bereitstellen, den Kundinnen und Kunden erklären und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers abgeben. 
b2
Medikamente gemäss Bestellung beschaffen, vorbereiten und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers zustellen. 
b3
Sanitäts- und Gesundheitsartikel nach Verordnung verkaufen oder vermieten. 
 
 
c.
Ausführen medizinischer  
Abklärungen und Handlungen 
c1
Gesundheitszustand und klinische Alarmzeichen gemäss Vorgaben erfassen. 
c2
Diagnostische Parameter gemäss Vorgaben erheben. 
c3
Medizinische Versorgung und Therapien gemäss Auftrag der Apothekerin  
oder des Apothekers organisieren und ausführen. 
c4
Chronisch kranke Patientinnen und Patienten gemäss Vorgaben betreuen. 
d.
Bewirtschaften von Medikamenten und anderen Produkten 
d1
Lagerbestand der Apotheke kontrollieren und fehlende Medikamente und andere Produkte bestellen. 
d2
Lieferungen von Medikamenten und anderen Produkten entgegennehmen, kontrollieren und einlagern. 
d3
Nicht verwendete oder verfallene Medikamente und andere Produkte sowie Chargenrückrufe zurücksenden oder als Abfall entsorgen. 
d4
Chemikalien unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers lagern, einsetzen, verkaufen und als Abfall entsorgen. 
e.
Organisieren und Ausführen  
administrativer Aufgaben 
e1
Kundeninformationen erheben und Kundendossiers der Apotheke führen. 
e2
Forderungen aus dem Verkauf von Medikamenten, Produkten und Leistungen verwalten. 
e3
Medikamente und Produkte für den Verkauf vorbereiten und präsentieren. 
e4
Abläufe in der Apotheke organisieren und 
optimieren. 

Kontakt


Olivia Jordi-Halter

Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA

+41 31 978 58 58