Angehende Apotheker/innen ausbilden

Während des Studiums gibt es zwei Praktika. Zum einen die zweiwöchige Famulatur und zum anderen die 25–30-wöchige Assistenz-Zeit. Apotheken können ein oder beide Praktika anbieten. Rahmenbedingungen und Hilfsmittel stehen den Apotheken zur Verfügung.

Famulatur

Bachelor-Studierende wird während der Famulatur ihre Berufswahl. Sie ist ein obligatorisches Praktikum in einer Apotheke und vermittelt einen umfassenden Einblick in das gesamte Spektrum der Offizintätigkeiten.

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt, die Famulatur erst ab dem zweiten Bachelor-Studienjahr zu absolvieren. Dies damit bereits erste pharmazeutische Grundkenntnisse in die Famulatur mitgebracht werden können.

Auf das Herbstsemester 2023/2024 (Stichtag Semesterbeginn: 18. September 2023) wurde die obligatorische Famulatur von vier auf zwei Wochen verkürzt. Alle Studierenden, die nach diesem Datum die Famulatur für das Erlangen ihres Bachelor-Abschlusses absolvieren, profitieren somit von dieser Verkürzung.

Eine Woche der Famulatur muss in einer Offizinapotheke absolviert werden. Die zweite Woche kann entweder in der gleichen Apotheke, in einer anderen Offizin- oder in einer Spitalapotheke absolviert werden. Die Famulatur ist obligatorisch und muss bis zum Abschluss der Bachelorstufe mit einer Bestätigung vorgewiesen werden (ebenso wie ein Samariterkurs).

Leitfaden Famulatur

Als weiteres Hilfsmittel steht seit Sommer 2023 der Leitfaden Famulatur zur Verfügung. Er soll als Planungsinstrument, Arbeitsvorlage und Ideenkatalog genutzt werden. Der Leitfaden ersetzt das bisherige Famulaturheft.

Das digitale Dokument steht den Mitgliedern von pharmaSuisse kostenlos zur Verfügung. Der neue Leitfaden besteht aus einem einführenden Theorieteil sowie aus fünf Basismodulen für die Offizinapotheke. Zu jedem Basismodul gibt es je fünf Aufbaumodule für die Offizin- und für die Spitalapotheke. Zu jedem Modul sind verschiedene Fragestellungen und Arbeitsvorschläge formuliert. Die Module können während der Famulatur in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.

Bestellen: 

Famulatur-Apotheken

Grundsätzlich kann die Famulatur in jeder Offizinapotheke in der Schweiz absolviert werden. Einzige Voraussetzung ist das Einverständnis des verantwortlichen Apothekers / der verantwortlichen Apothekerin bzw. des Verwalters / der Verwalterin oder des Besitzers / der Besitzerin der Apotheke.

Der/die Studierende ist selbst verantwortlich, sich eine Famulatur-Stelle zu suchen. Über den Apothekenfinder von pharmaSuisse lassen sich von den jeweiligen Apotheken explizit publizierte Famulatur-Stellen finden.

 

((Einbindung Apothekenfinder))

Assistenzzeit

Die Assistenzzeit bezeichnet das Praktikum, das im Rahmen des Masterstudiums in Pharmazie in einer Apotheke absolviert wird. 

Die Assistenzzeit dauert je nach Universität zwischen 25 und 30 Wochen. Der grösste Teil muss in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden und ein kleinerer Teil (Wahlpraktikum) kann in einer Spitalapotheke oder einer anderen Einrichtung erfolgen. Die Assistenzzeit liegt im Verantwortungsbereich der Universitäten, die auch Dauer und Modalitäten dieses Praktikums festlegen.

Assistenzzeit anbieten

Möchten Sie Ausbildnerin oder Ausbildner werden und zukünftige Apothekerinnen und Apotheker während ihrer Assistenzzeit betreuen?

Für die Begleitung von Studierenden während der Assistenzzeit benötigen Sie einen entsprechenden Ausweis. Den Ausweis können Sie beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen das eidgenössische oder ein eidg. anerkanntes ausländisches Apothekerdiplom
  • Sie weisen 2 Jahre Berufserfahrung in Offizin- oder Spitalpharmazie vor (mind. 2 Jahre zu 80% oder entsprechender Dauer)
  • Sie haben den Ausbildnerkurs für die Assistenzzeit besucht. Diese Voraussetzung ist nur nötig, wenn Sie die Assistenzzeit vor 2004 oder das Studium nicht in der Schweiz absolviert haben.

Wenn Sie die Voraussetzungen als Ausbildner/in für die Assistenzzeit erfüllen, können Sie den Ausweis per E-Mail an bb@pharmasuisse.org beantragen.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Dokumente bei:

  • Kopie des eidgenössischen Apothekerdiploms
  • Nachweis der zweijährigen Berufsausübung in einer Apotheke
  • Die Teilnahmebestätigung am Kurs für Ausbildende, wenn Sie diesen absolvieren

Anmeldung zum Ausbildnerkurs für die Assistenzzeit
Apotheker/innen, die die Assistenzzeit in der Schweiz nach 2004 absolviert haben, sind vom Ausbildnerkurs befreit.

Dokumente für die Assistenzzeit

Der folgende offizielle Arbeitsvertrag, inkl. Anhang, ist auszufüllen und zurückzuschicken. Benutzen Sie bitte den Arbeitsvertrag, der der universitären Hochschule entspricht.

Hinweise zum Abschluss des Arbeitsvertrags:

  • Entschädigung: Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt, den Assistierenden eine wöchentliche Entschädigung in Höhe von mindestens CHF 250 brutto zu entrichten (siehe Leitfaden 2).
  • Einsendefrist: Eine Kopie des Vertrags inkl. Anhang muss bis spätestens Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle eingeschickt werden (siehe Leitfaden 2).

Assistenzzeit im Spital

Ein Teil des Praktikums wird in einer Spitalapotheke absolviert. Dieser Block dauert 5 Tage und ist für alle Studierenden obligatorisch.

Das Wahlpraktikum der Assistenzzeit erstreckt sich über 5 Wochen. Es kann ergänzend zur Forschungsarbeit in verschiedenen Bereichen absolviert werden: in einer Offizinapotheke, einem Spital (Spitalapotheke/klinische Pharmazie), in der Industrie, einer sozialmedizinischen Einrichtung oder einem humanitären Projekt.

  • Das fünfwöchige Praktikum ermöglicht Einblicke in die verschiedenen Tätigkeiten der Spitalapotheke; es kann theoretisch zu einem beliebigen Zeitpunkt im fünften Jahr absolviert werden. Jedoch verlangen einige Ausbildungsstätten das vorherige Absolvieren der obligatorischen einwöchigen Blockveranstaltung in einem Spital.
  • Die Westschweizer und Tessiner Ausbildungsstätten für die Assistenzzeit finden Sie auf der Liste «Catalogue des sites de formation» (siehe Link unten). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für ein Praktikum sowie die Anmeldung direkt an die Chefapothekerin bzw. den Chefapotheker oder die Leitung der Ausbildungsstätte.
  • Wenn Sie sich in einem Spital der Deutschschweiz anmelden möchten, können Sie sich direkt an eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner einer Spitalapotheke wenden.
  • Catalogue des sites de formation pour le stage à option (Romandie)

Ausbildungsapotheke

Die pharmaSuisse-Mitgliedapotheken können in ihrem Firmenprofil in der Rubrik Bildungsstätte die Optionen «Assistenzzeit Offizin» und/oder «Famulatur Offizin» ein- bzw. ausblenden.

Apotheken, die nicht Mitglied des Apothekerverbands pharmaSuisse sind, können sich auf https://apocast.ch/ registrieren.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen an die E-Mail-Adresse: bb@pharmasuisse.org

Ausbildner-Listen

Die Uni Basel führt ihrerseits eine eigene Liste (apocast).
Die Assistenzzeit kann auch in einer hier nicht erwähnten Apotheke absolviert werden, solange eine Apothekerin / ein Apotheker dort tätig ist, welche/r als Ausbildner/in anerkannt ist oder werden kann (Apotheker/in hat den Kurs besucht oder hat nach 2004 das Assistenzjahr abgeschlossen)

Regionale Unterstützung

Die regionalen Aufsichtskommissionen für Assistenzzeit und Famulatur übernehmen alle Aufsichtsaufgaben über die Assistenzzeit und dienen als Beratungs- und Beschwerdestelle für Assistierende und Ausbildende.